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Qualifizierte und motivierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte sind der Motor für die Wissenschaft. Die UZH möchte für die besten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv sein. Deshalb fördert sie Early Career Researchers auf allen Laufbahnstufen und bietet attraktive Anstellungsbedingungen.
Der Graduate Campus (GRC) der UZH schafft fakultätsübergreifende Angebote für die Förderung von Early Career Researchers, mit Fokus auf Postdocs. Durch die Vergabe von Fördermitteln, die Kurse für überfachliche Kompetenzen sowie die individuellen Beratungs-, Coachings- und Vernetzungsangebote erhalten Sie Unterstützung in der Karriereentwicklung.
Die universitäre Laufbahn kann in vier Phasen unterteilt werden: Doktorat – Postdoc – Assistenzprofessur – Universitätsprofessur. An der UZH können junge Forschende in diesen Phasen unterschiedliche Positionen einnehmen. Diese Positionen sind meistens mit einer Anstellung verbunden (z. B. als "Assistent:in"), bezeichnen teilweise aber auch nur einen Status oder Titel (z. B. "Privatdozent:in").
Anstellungsbedingungen: Die Anstellungen von Doktorierenden und Postdocs und auf Assistenzprofessuren erfolgen oft auf befristeten Qualifikationsstellen. Die UZH schafft 2023 im Rahmen von «Next Generation @ UZH» neu unbefristete Stellen in Lehre und Forschung: «Lecturers» und «Senior Lecturers» mit Schwerpunkten entweder in Lehre oder Forschung. Damit eröffnet sie gut qualifizierten Nachwuchsforschenden neue, attraktive Karriereperspektiven. Mit einem einheitlich geregelten Minimal-Zeitpensum für die eigene Forschung werden ausserdem die Bedingungen für Assistierende und Doktorierende verbessert.
Habilitation: Mit der Habilitation werden wissenschaftlich ausgewiesene Personen zu Privatdozentinnen oder Privatdozenten ernannt und erhalten die Lehrbefugnis (Venia Legendi) an der jeweiligen Fakultät. Durch das Habilitationsverfahren wird geprüft, ob eine Person fähig ist, ihr Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig an der Universität zu vertreten. Die Grundlage für die Beurteilung bilden in der Regel eine Habilitationsschrift und eine Probevorlesung (oder entsprechende Habilitationsleistungen). Entsprechend der Vielfalt der fakultären Kulturen sind die Fakultäten für die Ausgestaltung ihrer Habilitationsordnungen zuständig. Als akademische Qualifikation ist die Habilitation hauptsächlich an den Universitäten des deutschen Sprachraums bekannt. Sie gilt in vielen Fächern noch immer als Voraussetzung für eine Professur. An der UZH wird bei einer Berufung eine Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation verlangt.
Inhalte und Anforderungen: Das Kernstück des Doktorats ist die Dissertation: das Verfassen einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit. Diese kann als Monographie ausgestaltet sein oder mehrere zu einem Themenbereich verfasste und in anerkannten Fachzeitschriften veröffentlichte Publikationen umfassen (kumulative Dissertation). In den Doktoratsordnungen der einzelnen Fächer finden sich Angaben zur verlangten Form. Das Dissertationsprojekt sollte so angelegt sein, dass es grundsätzlich in drei Jahren abgeschlossen werden kann.
Die curricularen Anteile dienen der Stärkung individueller Kompetenzprofile, sowohl fachlich als auch überfachlich. Die erbrachten Leistungen werden in den Abschlussdokumenten im Academic Record ausgewiesen. Curriculare Anteile können mit Kursen im Fachbereich, mit zentral angebotenen überfachlichen Kursen und teilweise auch extern erbracht werden. Darüber hinaus wird empfohlen, dass sich Doktorierende in geeigneter Form in der Lehre qualifizieren.
Betreuung: Die persönliche Förderung im Sinne einer stufengerechten Betreuung und Begleitung ist für einen erfolgreichen Abschluss des Doktorats entscheidend. Doktorierende werden heute in der Regel nicht mehr von einer Einzelperson, sondern von einem Team (Promotionskomitee) betreut, um eine angemessene Betreuung sicherzustellen. Zwischen den Doktorierenden und ihren Promotionskomitees wird jeweils eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen.
Individualpromotion und Doktoratsprogramm: An der UZH kann das Doktorat als Individualpromotion oder innerhalb eines Doktoratsprogramms durchgeführt werden. Informieren Sie sich frühzeitig über die Usanzen an Ihrer Fakultät und die ersten Schritte zum Doktorat.
Als "Postdoc" wird die Phase zwischen dem Abschluss des Doktorats und der Berufung auf eine (Assistenz-)Professur bezeichnet. Postdocs qualifizieren sich wissenschaftlich weiter mit dem Ziel, sich für eine Professur bewerben zu können.
Aufgabenprofil: Das Aufgabenprofil von Postdocs ist je nach Fachgebiet und je nach Qualifikationsstufe sehr unterschiedlich. Alle Postdocs führen eigene Forschungsprojekte durch. Nach Möglichkeit halten sie eigene Lehrveranstaltungen, begleiten Studierende und Doktorierende und werben eigene Drittmittel ein. In den Fächern, in denen die Habilitation als Qualifikation für eine Professur üblich ist, sollte diese während der Postdoc-Phase abgeschlossen werden.
Mobilität: Um möglichst breite Erfahrungen im eigenen Forschungsgebiet und in der Universitätslandschaft zu sammeln, sind Universitätswechsel für eine universitäre Laufbahn unabdingbar. So ist es sinnvoll, nach dem Doktorat an eine andere Universität zu wechseln. Die Postdoc-Phase ist ebenfalls ein guter Zeitpunkt für einen Forschungsaufenthalt im Ausland. Verschiedene Mobilitätsprogramme bieten finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte.
Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren sind junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eigenständig forschen und lehren. Sie können sich um Projektförderungen z. B. des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Europäischen Union (EU) bewerben. Als Mitglieder der Fakultät haben sie Promotionsrecht.
Befristete Anstellung: Die Anstellung auf einer Assistenzprofessur ist befristet. Ziel dieser Laufbahnphase ist die erfolgreiche Bewerbung auf eine unbefristete Professur. Jährliche Standortgespräche mit einem Mitglied der Fakultätsleitung oder mit einem Begleitkomitee unterstützen die Planung der weiteren Karriereschritte.
Tenure Track: Die Universität Zürich kennt neben der klassischen Assistenzprofessur auch die Assistenzprofessur mit Tenure Track. Auf sie können hervorragend qualifizierte Nachwuchskräfte berufen werden, sofern in der Entwicklungsplanung der Fakultät ein entsprechender Lehrstuhl enthalten ist. Das Tenure-Track-Verfahren wird von den Fakultäten bestimmt.
Mit der Berufung als ausserordentliche/r oder ordentliche/r Professor/in auf eine unbefristete Universitätsprofessur, einen so genannten "Lehrstuhl", ist die letzte Phase der Laufbahn erreicht.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keine universitäre Laufbahn verfolgen, können – meist projektbezogen – als „wissenschaftliche Mitarbeitende“ angestellt sein. Bei Bedarf kann eine Anstellung als „wissenschaftliche Mitarbeitende“ unbefristet erfolgen.
Habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können den Titel Privatdozentin und Privatdozent tragen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können zu jedem Zeitpunkt ihrer Laufbahn als Lehrbeauftragte für ein Semester engagiert werden.