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Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) finanziert mit der Projektförderung die freie Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen.
Die Projektförderung richtet sich an alle erfahrenen, in der Schweiz tätigen Forschenden. Die Beiträge des SNF sind für die Deckung von direkten Forschungskosten (Saläre von Mitarbeitenden, Sachmittel, Reisekosten, etc.) bestimmt. Die Projekte werden für 12 bis 48 Monate gefördert.
Die Gesuchstellenden müssen für die Dauer des geplanten Projekts eine Anstellung an einer Forschungsinstitution haben. Ihr eigenes Salär können sie in der Projektförderung nicht beantragen.
Eingabetermine
1. April und 1. Oktober (Gesuchseinreichung über SNF Portal)
Achtung: Für alle Förderungsinstrumente des SNF gilt am Stichtag die Deadline von 17:00 Schweizer Lokalzeit.
Professorinnen und Professoren können im Rahmen von SNF-Projekten in der Abteilung I (Geistes- und Sozialwissenschaften) Beiträge zur Entlastung von Lehrverpflichtungen beantragen (max. 4 SWS). Details finden Sie auf der Website des SNF.
Bei der Eingabe des Gesuchs beim SNF muss eine Bestätigung hochgeladen werden, dass die betroffene Hochschule mit dem Gesuch um einen Beitrag zur Lehrentlastung einverstanden ist.
Damit das UZH Grants Office diese Bestätigung im Auftrag des Prorektorats Forschung rechtzeitig ausstellen kann, müssen folgende Angaben bis spätestens 25. März (für Eingabetermin 1. April) bzw. 25. September (für Eingabetermin 1. Oktober) ans UZH Grants Office (support@research.uzh.ch, Tel. +41 44 634 20 50) geschickt werden: