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Für den Erfolg eines Forschungsprojekts sind neben exzellenter Forschung auch ausreichende Mittel entscheidend. Mögliche Geldgeber und Förderinstitutionen sind auf universitärere, nationaler, europäischer und internationale Ebene angesiedelt. In der Regel ist Forschungsförderung projektgebunden und muss als solche beantragt werden. Ausnahmen hiervon sind Spenden und Preise. In jedem Fall werden Drittmittel zentral von der Universität Zürich verwaltet und müssen daher bei der Drittmittelverwaltung angezeigt werden. Hier finden Sie Informationen zur Einreichung von Drittmittelanträgen sowie deren finanziellen Führung im Falle einer Bewilligung.
Es gibt verschiedene Formen der Förderung (Personen-, Projekt- oder Programmförderung) und entsprechend zahlreiche Förderinstrumente, die auf spezifische Zwecke ausgerichtet sind. Auf der Suche nach finanzieller Unterstützung gilt es deshalb, das geeignete Förderinstrument für Ihr Forschungsvorhaben zu finden.
Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen und Termine, die für das Förderinstrument gelten, auf das sie sich bewerben möchten. Prüfen Sie die persönlichen und formellen Voraussetzung für eine zulässige Bewerbung sorgfältig und fragen Sie im Zweifelsfall bei der Förderinstitution nach. Evaluations- Interview- und Entscheidungsprozesse nehmen viel Zeit in Anspruch und zwischen dem Bewerbungszeitpunkt und dem früstmöglichen Antritt können erhebliche Zeitspannen liegen. Für viele Förderinstrumente müssen zahlreiche Unterlagen erstellt und zusammengetragen werden. Bedenken Sie, dass das Einholen von allfälligen Unterstützungs- und Bestätigungsschreiben ebenfalls Zeit benötigt.
Für die meisten Forschungsförderungsinstrumente stellt der Forschungsplan oder die Projektskizze das Kernstück der Bewerbung dar: Hier soll das Forschungsvorhaben vorgestellt und begründet werden. Der Forschungsplan bildet die Grundlage für die wissenschaftliche Bewertung, insbesondere der Qualität des vorgeschlagenen
Forschungsvorhabens, d.h. seiner wissenschaftlichen Relevanz, Aktualität, Originalität, Durchführbarkeit und der Eignung seiner Methoden. Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuell geltenden formellen und inhaltlichen Anforderung an den Forschungsplan des jeweiligen Förderinstruments und halten Sie diese unbedingt ein.
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Zur erfolgreichen Einreichung und anschliessenden Durchführung von Drittmittelprojekten müssen diese richtig budgetiert und nach Projektende korrekt abgerechnet und geschlossen werden. Informieren Sie sich sorgfältig darüber, welche Kosten bei welchem Förderinstrument beantragbar sind.
Alle UZH-seitigen Prozesse rund um Drittmittelprojekte werden über die Plattform AVA abgewickelt. AVA unterstützt bei der Vorbereitung von Projektanträgen (inkl. Hilfestellung bei der Kalkulation von Projektbudgets) und dem Einholen von Bestätigungsschreiben. Laufende Projekte werden in AVA finanziell eröffnet und verwaltet. Zudem bietet AVA die Möglichkeit, ethische und datenschutzrechtliche Fragen von Forschungsvorhaben zu klären.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie beim Drittmittelmanagement
Das Prorektorat Forschung ist seit dem 1. August 2020 für die Verlängerung und den Transfer von Drittmitteln bei Austritt und Emeritierung (gemäss Finanzhandbuch FHB § 36) verantwortlich.
Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Drittmitteln bei Austritt oder Emeritierung: