Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

Finanzmarktregulierung

«Wir müssen uns sputen, sonst wandern die Fintech-Startups ab»

Noch bestehe die Chance, mit Fintech einen Teil des Finanzplatzes zukunftsorientiert zu gestalten. Die Schweiz müsse aber rasch eine massgeschneiderte Regulierung schaffen, so Mark Branson, Direktor der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), am Mittwoch an einer Tagung an der UZH.
Thomas Müller
Mark Branson
Mark Branson, Direktor der FINMA, sprach über die Regulierung von FinTech-Unternehmen in der Schweiz.

Branson brach an der Jahrestagung des Universitären Forschungsschwerpunkts Finanzmarktregulierung an der Universität Zürich eine Lanze für die neue Konkurrenz der etablierten Bankenwelt, die meist als wendige Startups auf den Markt tritt. Der Finanzplatz Schweiz, jahrzehntelang durch das Bankgeheimnis zu einem gewissen Grad abgeschirmt, habe Nachholbedarf was Innovation anbelange, sagte der Finma-Direktor. Die Innovationen ortet er derzeit «eher im digitalen Bereich, also bei den Fintech-Unternehmen». Eine grosse Vielfalt solcher Anbieter, die neue Technologien und Finanzdienstleistungen verschmelzen, nehme derzeit in der Schweiz ihre Tätigkeit auf.

Fintechwissen für Forschung und Lehre

Die Jahrestagung stand unter dem Thema «Fintech – neue Herausforderungen für den Gesetzgeber und die Aufsicht». Der Anlass unterstreicht den Stellenwert der Universität Zürich als Ort der Vernetzung und Diskussion für den Megatrend Digitalisierung in der Finanzbranche. Dafür steht auch die Gründung des «Swiss Fintech Innovations Lab» vom Februar 2016 an der UZH.

Diese interdisziplinäre Initiative des Instituts für Informatik (IfI) und des Instituts für Banking und Finance bündelt Fintechwissen in Forschung und Lehre. Das Lab arbeitet mit einem breiten Netzwerk von Universitäten zusammen und sucht bewusst den Austausch mit der Finanzindustrie und mit Startups. «Wir sehen uns als Katalysator, der Wissen auch schon in frühen, experimentellen Phasen einbringt», sagt Professor Abraham Bernstein, Direktor des IfI, «Finanzplätze wie London oder Singapur richten den Fokus auf die Förderung von Startups, wir hingegen setzen bereits in der Phase der Entwicklung innovativer Konzepte und Lösungen an.» Mit der Branche arbeitet die UZH überdies im Verband Swiss Fintech Innovations zusammen, wo sie im Vorstand und im Beirat vertreten ist.

Ist eine Idee auf dem Markt lanciert, entscheiden die Kunden über den Erfolg. Doch auch dem Staat obliegt eine wichtige Aufgabe, wie Finma-Direktor Mark Branson an der Tagung ausführte. Am Staat sei es, regulatorische Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die zum vornherein gewisse Geschäftsmodelle verhindern – ausser die entsprechende Regulierung sei zum Schutz der Anleger tatsächlich nötig.

Branson verfolgt die Devise «was analog erlaubt ist, soll digital auch erlaubt sein.» So hat die Finma im März die Vorschrift gelockert, wonach ein Konto nur bei persönlicher Vorsprache des Kunden eröffnet werden kann. Seither ist auch eine Online-Identifizierung möglich, beispielsweise per Video. Bei den Vermögensverwaltungsmandaten sei die Finma nun ebenfalls daran, papiergebundene Anforderungen zu eliminieren, kündigte Branson an, denn: «Wir brauchen einen Regulierungsrahmen, der unterschiedlichen, heute vielleicht noch unbekannten Modellen eine Chance gibt.»

Stark wachsende Crowdlending-Plattformen

Beim Bankengesetz könne es nicht die Finma richten, da sei der Gesetzgeber gefordert. Es passt laut Branson schlecht zu innovativen Geschäftsmodellen: «Das Bankengesetz wurde 1934 geschrieben, damals war Fintech eine Schreibmaschine.» Das Gesetz ist ausgerichtet auf Institute, die Publikumseinlagen annehmen, solche Gelder längerfristig anlegen und mit dieser Fristentransformation ihr Geld verdienen.

Die Fristentransformation bringt Zins- und Liquiditätsrisiken mit sich, es besteht die Gefahr, dass die Sparer ihre Einlagen nicht mehr zurück erhalten. Um dies zu verhindern, stellt die Regulierung hohe Eintrittshürden bei der Gründung einer Bank auf.

Das Geschäftsmodell der meisten Fintechunternehmen hat wenig oder gar nichts mit Fristentransformation und den damit verbundenen Risiken zu tun. Diese Fintech-Startups wollen deshalb auch keine Bank gründen. Doch sobald jemand Geld von mehr als 20 Personen annimmt und es nicht unmittelbar  in einer Transaktion an jemand anderen weitergibt, ist laut Gesetz eine Banklizenz nötig. Das behindert zum Beispiel das stark wachsende Segment der Crowdlending-Plattformen. Sie vermitteln Kredite zwischen Privatpersonen oder zwischen Privaten und kleineren Unternehmen. Höhere Kreditbeträge bleiben ihnen verwehrt, weil die Tranche für den einzelnen Anleger zu hoch wird, wenn die Kreditsumme auf bloss 20 Personen verteilt werden darf. An Grenzen stossen auch Zahlungsapplikationen, denen ohne Banklizenz pro Konto nur ein Maximalbetrag von 3000 Franken erlaubt ist.

«Banklizenz light» als Lösung

Das Dilemma will die Finma mit einer neuen Bewilligungskategorie lösen, einer Art «Banklizenz light». Branson erläuterte vor den rund siebzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jahrestagung Details zu diesem im März lancierten Vorschlag. Crowdplattformen, Zahlungssysteme oder Anbieter von digitaler Vermögensverwaltung, könnten eine solche Lizenz nutzen, die deutlich tiefere Anforderungen stellt.

Als Grenze ist ein Einlagenbetrag von 50 Millionen vorgeschlagen. Bei ganz kleinen, eher experimentellen Versuchen im Fintechbereich plädiert die Finma gar für eine bewilligungsfreies Entwicklungsfeld, eine sogenannte «Sandbox». Sie käme bis beispielsweise 200‘000 Franken Einlagen zum Zug.

Der Bundesrat hat vom Eidgenössischen Finanzdepartement bis zum Herbst konkrete Vorschläge verlangt. Er selbst hätte einen ambitionierteren Fahrplan bevorzugt, sagte der Finma-Direktor, doch «wie man weiss, sind Aufsichtssysteme und die Bürokratie generell träge».

Branson sprach auch offen über Widerstand aus der Finanzbranche selbst. Die beherrschenden Marktakteure hätten grosses Interesse an hohen Regulierungshürden und an Markteintrittsbarrieren. Sie bevorzugten ein gemächliches Reformtempo, damit sie sich zuerst fit trimmen können für die neue Konkurrenz. «Das sagen sie natürlich nicht offen, aber viele verfolgen altmodische Geschäftsmodelle», so Branson. Der Reflex, den Marktanteil zu verteidigen, sei «sehr präsent», diese Akteure wüssten, wie man den Regulierungsprozess beeinflusse.

Wo die Schweizer Regulierung im internationalen Vergleich steht, verglich in der Folge Urs Haeusler, CEO von Deal Market, einer in der Schweiz domizilierten global ausgerichteten Plattform für Private Equity. Thomas Puschmann, Leiter des Swiss FinTech Innovation Lab an der UZH, gab einen Überblick über die Fintechszene in der Schweiz. Den Stellenwert von Big Data für die Fintechbranche beleuchtete IfI-Direktor Abraham Bernstein. Gerhard Schwabe, Ordinarius am IfI, gab Einschätzungen, wie die Beratung von Bankkunden künftig zwischen Mensch und Maschine aufgeteilt werden soll, bevor das Referat von Rolf H. Weber, Ordinarius für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht an der UZH, zur Regulierung von Robo-Advice die Tagung abschloss.